Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Organisation Benedit Solicitors (beneditsolicitors.com) hat sich verpflichtet, ihre Website im Einklang mit dem Real Decreto 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://beneditsolicitors.com/

Stand der Einhaltung

Diese Website erfüllt die Anforderungen des Real Decreto 1112/2018 teilweise, aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und Abweichungen von der Konformität.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:

Mangelnde Konformität mit dem Real Decreto 1112/2018

  • Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext sowie komplexe Bilder ohne Textbeschreibung [Anforderung 9.1.1.1 „Nicht-Text-Inhalte” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt fehlerhaft erstellte Listen (ohne Listenauszeichnung), Tabellen mit falsch zugeordneten Zellen und unsichtbare Beschriftungen bei Formularelementen [Anforderung 9.1.3.1 „Informationen und Beziehungen” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, sowie Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmen nicht korrekt dargestellt werden [Anforderung 9.1.4.10 „Textumbruch” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Texte, die bei geänderten Zeilenabständen und -höhen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung 9.1.4.12 „Textabstand” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die nicht per Tastatur zugänglich sind, wie z. B. Links zu sozialen Netzwerken, den Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Seitennummerierung der Suchergebnisse oder die Kalenderpfeile [Anforderung 9.2.1.1 „Tastatur” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die keinen Fokus erhalten und daher nicht per Tastatur bedienbar sind [Anforderung 9.2.4.3 „Fokusreihenfolge” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Links, deren Funktion nicht korrekt erkennbar ist (unzureichende Beschreibung, zu allgemeiner Text, unpassender Title-Attribut usw.) [Anforderung 9.2.4.4 „Zweck von Links” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder wenig aussagekräftigem Text [Anforderung 9.2.4.6 „Überschriften und Beschriftungen” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Schaltflächentexte, Überschriften und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung 9.3.1.2 „Sprache von Teilen” der UNE-EN 301549:2022].
  • Auf manchen Seiten wird dasselbe Symbol für unterschiedliche Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung 9.3.2.4 „Konsistente Kennzeichnung” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt wenig aussagekräftige Fehlermeldungen oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Hinweise zum korrekten Ausfüllen der Formularfelder [Anforderung 9.3.3.1 „Fehlererkennung” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, ohne dass der Nutzer darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Beispiel für das erwartete Format fehlt (z. B. beim Personalausweis) [Anforderung 9.3.3.2 „Beschriftungen und Anweisungen” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formularfelder, bei denen zwar ein Fehler bei falscher Eingabe gemeldet wird, jedoch kein Korrekturvorschlag angezeigt wird [Anforderung 9.3.3.3 „Vorschläge bei Fehlern” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, weshalb assistive Technologien den Inhalt möglicherweise nicht korrekt interpretieren können (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, fehlerhafte Tag-Konstruktion usw.) [Anforderung 9.4.1.1 „Verarbeitung” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten, auf denen assistive Technologien keine Informationen abrufen, nicht interagieren und den Status von Benutzeroberflächen-Steuerelementen nicht erkennen können, wie z. B. Hilfetexte, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Link-Attribute oder Sprachangaben der Seite, die von Bildschirmlesegeräten im Moment ihres Erscheinens nicht vorgelesen werden können [Anforderung 9.4.1.2 „Name, Rolle, Wert” der UNE-EN 301549:2022].
  • Es könnte vereinzelt redaktionelle Fehler auf einzelnen Webseiten geben.

Unverhältnismäßiger Aufwand

Nicht zutreffend.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der geltenden Gesetzgebung

Es könnten Office-Dokumente im PDF- oder anderen Formaten vorhanden sein, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es wurde jedoch versucht, dass die meisten davon diese Anforderungen erfüllen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2026 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbstbewertung durch die Organisation selbst.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 16.07.2026.

Anmerkungen und Kontaktdaten

Sie können Mitteilungen zu Anforderungen der Barrierefreiheit einreichen (Artikel 10.2.a des Real Decreto 1112/2018), zum Beispiel um:

  • über eine mögliche Nichteinhaltung durch diese Website zu informieren,
  • weitere Schwierigkeiten beim Zugang zu den Inhalten mitzuteilen,
  • eine sonstige Anfrage oder einen Verbesserungsvorschlag zur Barrierefreiheit der Website zu formulieren.

Über das folgende Kontaktformular.

Sie können Folgendes einreichen:

  • eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Real Decreto 1112/2018 oder
  • einen Antrag auf barrierefreie Information bezüglich:
    • Inhalten, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des Real Decreto 1112/2018 ausgeschlossen sind,
    • Inhalten, die aufgrund unverhältnismäßigen Aufwands von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen befreit sind.

Im Antrag auf barrierefreie Information müssen die Sachverhalte, Gründe und das Anliegen klar dargelegt werden, damit nachvollzogen werden kann, dass es sich um einen angemessenen und berechtigten Antrag handelt.

Zusätzliche Informationen

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Real Decreto 1112/2018 an.

Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde am 16.07.2026 durchgeführt.

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Die Website ist responsiv gestaltet und wird daher auch auf Tablets und Mobilgeräten optimal dargestellt. Auf diesen Geräten ist sie für die jeweils aktuellen Versionen von Chrome for Mobile, Firefox for Mobile, Safari Mobile, Opera Mini und den nativen Android-Browser optimiert.

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